Rechtsanwalt Michael Hirsch
- Jahrgang 1968
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg
- Referendariat in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Südafrika
- Rechtsanwalt seit 2001, Sozius der Kanzlei Goebel und Hirsch seit 2003
- Anwaltliche Zulassung bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
Michael Hirsch ist juristisch spezialisiert im Familienrecht (er hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Familienrecht erfolgreich abgeschlossen) und Bankrecht.

