Honorar

Anwaltliche Tätigkeiten kosten Geld. Die Höhe der anwaltlichen Honorare ist eine Frage des Einzelfalles. Wir legen Wert darauf, unseren Mandanten von Anfang an die entstehenden Anwaltskosten so transparent wie möglich darzulegen.

Der gesetzliche Rahmen der anwaltlichen Honorare ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgesteckt. Wir rechnen in einer Vielzahl von Mandaten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ab. Da die gesetzlichen Regelungen sehr umfangreich sind, verzichten wir an dieser Stelle darauf, hierzu Einzelheiten aufzuzeigen. Im persönlichen Beratungsgespräch erläutern wir unseren Mandanten jedoch gerne, welches Honorar bei unserer Beauftragung entstehen wird.

Individuelle Gebührenvereinbarung
Im Einzelfall treffen wir mit unseren Mandanten auch individuelle Gebührenvereinbarungen, insbesondere Vergütungen nach tatsächlichen Zeitaufwand. Vor allem reine Beratungsmandate berechnen wir in der Regel nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.

Pauschalhonorar
Auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorares ist im Einzelfall möglich. Dies entspricht unserem Bestreben, auch bei der Honorarfrage die persönlichen Fälle unserer Mandanten individuell zu betrachten.
Sollten unsere Mandanten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so bemühen wir uns um Kostendeckung.

Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten - bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen -, für ihre gerichtliche Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe zu erlangen. Dies betrifft vor allem familienrechtliche und arbeitsrechtliche Mandate.