Familienrecht
Unsere Mandantinnen und Mandanten werden durch Herrn Rechtsanwalt Michael Hirsch - Fachanwalt für Familienrecht - kompetent in allen familienrechtlichen Fragen betreut, insbesondere:
- bei der Gestaltung von Eheverträgen
- bei der Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
- in Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes
- in den Themen Ehegatten- und Kindesunterhalt
- im ehelichen Güterrecht
- im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- in allen familienrechtlichen Verfahren vor den deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten