Familienrecht
„Familienrecht ist die Gesamtheit der staatlichen Rechtsnormen, welche die rechtlichen Beziehungen der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen regeln“
Unsere Mandanten vertreten wir kompetent in allen familienrechtlichen Fragen, insbesondere:
- bei der Gestaltung von Eheverträgen
- bei der Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
- in Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes
- in den Themen Ehegatten- und Kindesunterhalt
- im ehelichen Güterrecht
- im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- in allen Verfahren vor den Familiengerichten, insbesondere in Scheidungsverfahren

